ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERKAUF UND LIEFERUNG DES Haus am See

 

  1. Definitionen

1.1 Kunde: die natürliche Person oder juristische Person, die einen Vertrag mit HAUS AM SEE abschließt.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von HAUS AM SEE

1.3. Einheitliche Bedingungen für die Gastronomie: Die Bedingungen, unter denen in den Niederlanden ansässige Gastronomie wie Hotels, Restaurants, Cafés und verwandte Unternehmen (einschließlich Catering-Unternehmen, Party-Service-Unternehmen usw.) Dienstleistungen erbringen und Vereinbarungen schließen.

1.4. HAUS AM SEE: Das Unternehmen, das diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vereinbarung, für jedes Angebot von HAUS AM SEE und / oder für jede von / im Auftrag von HAUS AM SEE durchgeführte Rechtshandlung erklärt.

1.5. Dienstleistungen: Die Dienstleistungen, die HAUS AM SEE dem Kunden auf der Grundlage der Vereinbarung erbringt. Die Dienstleistungen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, die Bereitstellung und Organisation von exklusiven Veranstaltungen, Messen, Präsentationen und (Netzwerk-) Meetings für Mitglieder und Nichtmitglieder des HAUS AM SEE sowohl für den geschäftlichen als auch für den privaten Markt vor Ort.

1.6. Standort: Der Standort zwischen dem Kunden und HAUS AM SEE, der in der Vereinbarung enthalten ist.

1.7. Vereinbarung: die unterschriebene Auftragsbestätigung und / oder eine E-Mail-Bestätigung und / oder eine Online-Reservierung (inkl. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen) zwischen HAUS AM SEE und dem Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen.

1.8. Parteien: der Kunde und HAUS AM SEE oder die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Haus am See GmbH.

1.9. Website: Eine Website von HAUS AM SEE.

1.10. Optionen: Optionen, die an einem Datum und an einem Ort platziert sind, sind ab dem Zeitpunkt der Aufzeichnung der Option zwei Wochen lang gültig. HAUS AM SEE ist nicht verpflichtet, die (juristische) Person, die die Option erfasst, über den Ablauf einer Option zu informieren.

 

  1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Vereinbarung, für jedes von HAUS AM SEE herausgegebene Angebot und / oder für jede von / im Auftrag von HAUS AM SEE durchgeführte Rechtshandlung und sind ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung zwischen HAUS AM SEE und dem Kunden … Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung hat die Vereinbarung Vorrang, sofern sie ordnungsgemäß unterzeichnet wurde. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu wesentlichen Änderungen der Geschäftsbedingungen führen und / oder die Risiken für den Kunden erhöhen.

2.2 HAUS AM SEE hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Der Kunde wird mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich über Änderungen der bestehenden Vereinbarung informiert. Mit dem Kauf der Dienstleistungen durch den Kunden nach Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese Änderung akzeptiert hat.

2.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine oder mehrere der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur schriftlich in der Vereinbarung zwischen HAUS AM SEE und dem Kunden abweichen. HAUS AM SEE lehnt ausdrücklich die Anwendung der einzigen vom Kunden verwendeten (allgemeinen) Bedingungen ab.

2.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Optionen auf die Dienste. Eine Option auf die Dienste gilt für einen Zeitraum von zehn Arbeitstagen. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

2.5. Eine Anwendbarkeit des ‘’ United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods ‘’ (das “Wiener Kaufabkommen”) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der ‘Industrie- und Handelskammern’ (IHK’s) in Venlo unter der Nummer 64563065 eingereicht

 

  1. Abschluss der Vereinbarung

3.1 Der Vertrag wird durch schriftliche Bestätigung von HAUS AM SEE, durch mündliche oder schriftliche Bestellungen des Kunden oder durch schriftliche Annahme eines Angebots von HAUS AM SEE durch den Kunden geschlossen.

3.2. Jede Vereinbarung wird unter der aufschiebenden Bedingung einer ausreichenden Verfügbarkeit und Kapazität der Dienstleistungen und der Akzeptanz des Kunden durch HAUS AM SEE geschlossen.

3.3. HAUS AM SEE kann auf Wunsch des Kunden ein schriftliches Angebot für die Erbringung der Dienstleistungen unterbreiten. Das Angebot gilt für den im Angebot enthaltenen Zeitraum. Wenn das Angebot keine Laufzeit enthält, ist das Angebot zehn (10) Arbeitstagen gültig.

3.4. Aussagen von HAUS AM SEE auf einer Website oder auf andere Weise in Bezug auf die Dienstleistungen sind ein unverbindliches Angebot und unterliegen Änderungen und Verfügbarkeit.

 

Gästezahlen anpassen

4.c.1 HAUS AM SEE wendet die folgenden Bedingungen alle seine Vereinbarungen und sonstigen Reservierungen an:

-Anpassen der Gästezahlen von Meetings: Die Zahlen können bis zu 7 Tage im Voraus angepasst werden. Die vereinbarte Rate bleibt zu einem späteren Zeitpunkt bestehen.

– Anpassung der Gästezahlen für Partys, Abendessen, Getränke usw.: Die Anzahl kann bis zu 14 Tage im Voraus nach unten angepasst werden. Die vereinbarte Rate bleibt zu einem späteren Zeitpunkt bestehen.

– Anpassung der Gästezahlen für Hochzeiten: Wenn die Gästezahlen des genehmigten Angebots nach unten angepasst werden, wirkt sich dies nicht auf die Angebotssumme aus. Weitere Gäste können nach Absprache zum jeweils aktuellen Preis hinzugefügt werden.

auf

 

  1. Stornierung von Meetings und / oder Besprechungen, unabhängig davon inklusive Hotelzimmer oder Anpassung der Anzahl der Vereinbarungen in Bezug auf Meetings und / oder Besprechungen und / oder Hotelzimmer (außer Hochzeiten)

4.1 HAUS AM SEE wendet für seine Vereinbarung in Bezug auf Reservierungen für Sitzungen und / oder Sitzungen die Stornierungsbedingungen der einheitlichen Bedingungen für die Gastronomie an, die der ‘Industrie- und Handelskammern’ (IHK’s) in Venlo unter der Nummer 64563065 hinterlegt sind, mit Ausnahme von Art. 4.2, der weiter unten als allgemeine Bedingung beschrieben wird die im Folgenden als allgemeine Bedingung aufgeführt ist und den entsprechenden Artikel des UVH ersetzt und ersetzt den entsprechenden Artikel aus dem UVH.

4.2 Bei Stornierung des Vertrages gelten folgende Bestimmungen:

  1. Bei einer Stornierung zwischen 8 Monaten und 6 Monaten vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 20% der vereinbarten Gebühr an HAUS AM SEE zu zahlen.
  2. Bei einer Stornierung zwischen 6 Monaten und 2 Monaten vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 50% der vereinbarten Gebühr an HAUS AM SEE zu zahlen.
  3. Bei einer Stornierung zwischen 2 Monaten und 40 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 75% der vereinbarten Gebühr an HAUS AM SEE zu zahlen.
  4. Im Falle einer Stornierung zwischen 40 Tagen und 15 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 90% der vereinbarten Gebühr an HAUS AM SEE zu zahlen
  5. Bei einer Stornierung zwischen 14 Tagen und 8 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 95% der vereinbarten Gebühr an HAUS AM SEE zu zahlen.
  6. Bei Stornierungen 7 Tage oder weniger vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 100% der vereinbarten Gebühr an HAUS AM SEE zu zahlen.
  7. Es ist nicht möglich, den mit der Stornierung verbundenen Wert für andere Dienstleistungen oder zu einem anderen Datum oder einer anderen Uhrzeit zu verwenden.
  8. Bis zu 14 Tage im Voraus können Sie die Zahlen mit einer Änderung von bis zu 10% der Anzahl der Gäste, auf denen das Angebot basiert, nach unten korrigieren.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist es im Zusammenhang mit unserem Kauf nicht mehr möglich, Änderungen an der Anzahl der Gäste vorzunehmen. Die Anzahl der Gäste, die uns 14 Tage im Voraus bekannt ist, wird von uns in Rechnung gestellt. (Dies gilt ausdrûcklich nicht für Hochzeiten)

 

Stornierung von Hotelgruppenbuchungen (mehr als drei Zimmer)

4.A.1 HAUS AM SEE wendet auf seine Vereinbarung in Bezug auf Hotelgruppenreservierungen die Stornierungsbedingungen der einheitlichen Bedingungen für die Gastronomie an, die bei der ‘Industrie- und Handelskammern’ (IHK’s) in Venlo unter der Nummer 64563065 hinterlegt sind, mit Ausnahme von Art. 4.2, der weiter unten als allgemeine Bedingung beschrieben wird und das Artikel der UVH ersetzt.

 

 

4.A.2 Bei Stornierung des Vertrages gelten folgende Bestimmungen:

  1. Bei Stornierung zwischen 8 Wochen und 4 Wochen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 50% der vereinbarten Gebühr an HAUS AM SEE zu zahlen.
  2. Bei einer Stornierung zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 75% der vereinbarten Gebühr an HAUS AM SEE zu zahlen.
  3. Im Falle einer Stornierung zwischen 2 Wochen und 3 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 90% der vereinbarten Gebühr an HAUS AM SEE zu zahlen
  4. Bei Stornierung zwischen 3 Tagen und dem Tag der Ankunft vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 100% der vereinbarten Gebühr an HAUS AM SEE zu zahlen.
  5. Es ist bis zu 2 Wochen vor dem Tag der Ankunft möglich, den mit der Stornierung verbundenen Wert für dieselben Dienstleistungen oder zu einem anderen Datum oder einer anderen Uhrzeit zu verwenden. Der ursprüngliche Wert der Erstreservierung wird sofort nach Verschiebung durch der Kunde beglichen.

 

Hochzeitsstornierung

4.B.1 HAUS AM SEE wendet die folgenden Bedingungen auf seine Vereinbarung in Bezug auf Hochzeiten an, unabhängig davon, ob sie Hotelzimmer enthalten oder nicht:

  • – Für eine definitive Buchung einer Hochzeit verlangen wir eine Anzahlung von

€ 3500,- für Angebote mit einer Angebotssumme von mehr als € 10.000,-

  • Die Anzahlung und/oder die Annahme des Angebots gilt als verbindliche Buchung. Bei Absage der Hochzeit wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und es gilt folgendes:

-Bis einschließlich 240 Tage vor Beginn wird die Anzahlung in eine Stornogebühr umgewandelt;

-ab 240 Tagen vor Beginn werden 50% des ursprünglichen Angebotsbetrags berechnet.

  • Sollten Sie die Hochzeit auf ein späteres Kalenderjahr verschieben wollen, erhöhen wir den Gesamtbetrag des Angebots um 10%. Die ursprüngliche Anzahlung wird auf das folgende Kalenderjahr übertragen.
  • Im Prinzip kann ein Angebot ohne zusätzliche Kosten auf denselben Tag innerhalb desselben Kalenderjahres verlegt werden, und zwar 21 Tage nach der Vereinbarung des Angebots. Zum Beispiel von einem Freitag auf einen Freitag. Wird statt eines Freitags ein Samstag gewählt, erhöht sich der Preis um die zusätzlichen Kosten für den Samstag..
  • Kraft der Mehrheit:

 

Wenn der Service (die Party, die Hochzeit usw.) nicht erbracht werden kann, weil nur HAUS AM SEE seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, kann der Kunde die Rückzahlung des Vorschusses verlangen. Anfallende (und anfallende) Kosten können in einer solchen Situation jedoch nicht von HAUS AM SEE erstattet werden. Denken Sie zum Beispiel an einen gemieteten DJ, Kleidung, Dekoration, Autovermietung, Druck usw.

 

Wenn der Service (die Party, die Hochzeit usw.) nicht verringert werden kann, weil nur der Kunde den Service nicht verringern kann oder will, erfolgt keine Rückzahlung des Vorschusses oder der angefallenen Kosten und / oder Vorauszahlungen. Der Vorschuss kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt „verschoben“ oder „befördert“ werden.

 

Wenn der Dienst von den Parteien nicht erbracht und auch nicht verringert werden kann (denken Sie daran, dass der Ort plötzlich unzugänglich wird, eine Pandemie usw.) und dies ohne Verschulden der Parteien geschieht, gilt Folgendes:

Der gezahlte Vorschuss wird nicht zurückerstattet, sondern als Vorschuss für eine ähnliche Veranstaltung mit mindestens gleichem Angebotswert einbehalten. Diese Veranstaltung muss innerhalb von 365 Tagen nach dem ersten Datum stattfinden. Wenn die Parteien innerhalb dieser Frist keinen geeigneten Termin finden, verfällt der Vorschuss zugunsten von HAUS AM SEE und es erfolgt keine Rückerstattung.

 

Anpassung der Gästezahlen

4.c.1 Haus am See wendet die folgenden Bedingungen auf alle seine Vereinbarungen und sonstigen Reservierungen an:

Anpassung der Gästezahlen Meetings: Die Anzahl kann bis zu 14 Tage im Voraus um maximal 10% der im ursprünglichen Angebot angegebenen Anzahl nach unten angepasst werden. Zu einem späteren Zeitpunkt bleibt der vereinbarte Preis bestehen.

Anpassung der Gästezahlen für Partys, Diners, etc: Die Zahl der Gäste kann bis zu 14 Tage im Voraus um maximal 10 % der im ursprünglichen Angebot angegebenen Zahl nach unten korrigiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt bleibt der vereinbarte Preis bestehen.

– Anpassung der Gästezahl bei Hochzeiten: Wenn die Gästezahl des genehmigten Angebots nach unten korrigiert wird, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe des Angebots. Zusätzliche Gäste können nach Absprache zum dann gültigen Tarif hinzugefügt werden.

 

  1. Entschädigung und Zahlung

5.1 Der Kunde zahlt die in der Vereinbarung angegebene Gebühr für die von HAUS AM SEE erbrachten Dienstleistungen in der in Absatz 4 dieses Artikels angegebenen Weise, sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist.

Dem Kunden ist bekannt, dass HAUS AM SEE Anspruch auf eine weitere Entschädigung dieser Dritten im Rahmen seiner Dienstleistungen durch sogenannte Partnerschaftsvereinbarungen mit Dritten (Kickback-Gebühren) hat.

5.2 Alle Gebühren können sich aufgrund unvorhergesehener Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für HAUS AM SEE ändern, einschließlich Kostenerhöhungen, Änderungen der Arbeit oder einer Änderung des Auftrags. Unvorhergesehene Kostensteigerungen umfassen in jedem Fall: (a) unvorhergesehene gesetzlich vorgeschriebene vorläufige Maßnahmen zur Erhöhung der Kostenpreise; (b) Verzögerung aufgrund des Ausfalls des Auftraggebers. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn die Änderung und die Entschädigung im Durchschnitt mehr als 8% betragen. Normale Preiserhöhungen aufgrund der Inflation gelten als in den Angeboten von HAUS AM SEE enthalten.

5.3 Alle in der Vereinbarung angegebenen Gebühren enthalten die Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, sofern nicht anders vereinbart.

5.4 Wenn der Vertrag mit HAUS AM SEE geschlossen wird, muss der Kunde 25% des gesamten Angebotsbetrags an HAUS AM SEE zahlen, um die Reservierung zu bestätigen, sofern nicht anders angegeben. Der verbleibende Angebotsbetrag wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt (oder anderweitig vereinbart). Offensichtlich werden hier endgültige Zahlen und nachfolgende Berechnungen festgelegt. Die Anzahlung muss auf die Kontonummer von HAUS AM SEE überwiesen werden. Die korrekten Zahlungsdetails finden Sie auf der Anzahlungsrechnung, die dem Kunden bei Abschluss einer Veranstaltung zugesandt wird.

5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die dem HAUS AM SEE geschuldeten Beträge in irgendeiner Weise mit den dem Kunden geschuldeten Beträgen des HAUS AM SEE aufzurechnen.

5.7. Im Falle einer verspäteten Zahlung hat HAUS AM SEE das Recht: (a) die Bereitstellung der Dienste auszusetzen, ohne dass eine Mahnung oder Benachrichtigung erforderlich ist, und (b) die gesetzlichen Interest zuzüglich fünf Prozent (5%) zu berechnen der volle fällige Betrag ab dem Datum, an dem die Zahlung hätte erfolgen sollen, bis zu dem Datum, an dem der fällige Betrag bei HAUS AM SEE eingegangen ist.

Der Kunde erstattet alle Kosten, die HAUS AM SEE entstehen, um den fälligen Betrag einzuziehen, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Rechtskosten und außergerichtliche Kosten, die mindestens fünfzehn Prozent (15%) des fälligen Betrags mit einem Minimum von mindestens 150, – € betragen.

5.8. Der Kunde muss HAUS AM SEE innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der endgültigen Rechnung schriftlich benachrichtigen bei einem Widerspruch die Rechnung.

5.9 Haus am See hat innerhalb von 48 Stunden nach der Veranstaltung der Zeit schriftlich Widerspruch einzulegen, wenn Mängel in Bezug auf die in der Auftragsbestätigung vereinbarung vorliegen. Eine klare Beschreibung des Einspruchs muss gegeben werden.

5.10 Der Kunde kann die endgültige Anzahl der Gäste bis zu 7 Werktage vor der Ausführung weitergeben. Diese Nummern werden ebenfalls von HAUS AM SEE in Rechnung gestellt, maximal jedoch 10% weniger. Auch wenn die endgültigen Zahlen um mehr als 10% nach unten korrigiert werden.

5.11 Bei einer sogenannten Exklusivhochzeit ist aufgrund der angepassten Personenzahl keine Preisabweichung möglich.

 

 

 

 

 

  1. Pflichten von HAUS AM SEE

6.1 HAUS AM SEE erbringt die Leistungen unter gebührender Beachtung der Bestimmungen der Vereinbarung. HAUS AM SEE verpflichtet sich, die Absprache in der Vereinbarung nach besten Kräften auszuführen.

6.2. HAUS AM SEE behält sich das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden ganz oder teilweise auszusetzen, falls die Abtretung bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung nicht zurechenbar ist.

6.3 HAUS AM SEE behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen auf der Grundlage unvorhergesehener Umstände zu verschieben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umstände technischer Art. Für den Fall, dass die Erbringung der Dienstleistungen von HAUS AM SEE verschoben wird, besteht die Entschädigung für den Kunden darin, dass HAUS AM SEE dem Kunden in Absprache mit dem Kunden noch Ersatzleistungen erbringt. In diesem Fall kann der Kunde jedoch auch beschließen, den Vertrag kostenlos aufzulösen.

 

  1. Pflichten und Einschränkungen des Kunden

7.1 Der Kunde wird die Dienstleistungen unter Beachtung der Bestimmungen des unterzeichneten Vertrags erwerben.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Erbringung der Leistungen durch HAUS AM SEE zu Beginn der Leistungserbringung und danach kontinuierlich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich HAUS AM SEE zu melden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Leistungen angenommen hat Dienstleistungen ohne Vorbehalt. Wenn der Kunde HAUS AM SEE einen Leistungsmangel meldet, wird HAUS AM SEE alle Anstrengungen unternehmen, um den Mangel so schnell wie möglich zu beheben.

7.3 Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Dienstleistungen unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einschlägigen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und die dem sozialen Verkehr angemessene Sorgfalt zu erwerben oder zu nutzen. Unter anderem ist es dem Kunden und seinen Gästen nicht gestattet, Reis, Konfetti, Serpentin, Blütenblätter und / oder ähnliche Produkte vor Ort zu verwenden und / oder zu verteilen. In diesem Fall berechnet der Standort auf der endgültigen Rechnung zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 250,00 €. Dem Kunden und seinen Gästen ist es nicht gestattet, Feuerwerkskörper oder ähnliche Produkte in einem Umkreis von 100 Metern, gemessen vom Standort, zu verwenden, es sei denn, der Kunde hat eine Genehmigung von der / die zuständige Behörde(n) erhalten. Eine Kopie einer Genehmigung muss vor Beginn der Dienstleistungen im Besitz von HAUS AM SEE sein.

7.4 Der Kunde darf die Dienste nicht nutzen, um: (a) rechtswidrige Aussagen zu machen; (b) ärgerliches Annähern, Drohen oder anderweitiges Fallen von Personen.

7.5 Im Zusammenhang mit der hohen Qualität seiner von HAUS AM SEE erbrachten Dienstleistungen bestätigt der Kunde HAUS AM SEE schriftlich die endgültige Anzahl der Gäste des Kunden, die mindestens 14  Tage vor dem Beginn der Erbringung von vor Ort anwesend sind Die Dienste.

7.6. Wenn der Kunde und / oder seine Gäste und / oder die von ihm oder durch ihn beauftragten Dritten gegen die Bestimmungen der Absätze 3, 4 und 5 dieses Artikels verstoßen, werden alle gegen HAUS AM SEE verhängten Geldbußen vollständig an den Kunden weitergegeben. unbeschadet des Rechts von HAUS AM SEE, vom Kunden die volle Entschädigung zu verlangen.

7.7 Der Kunde und / oder seine Gäste dürfen in keinem überdachten Bereich innerhalb oder in Verbindung mit HAUS AM SEE rauchen, sofern nicht anders angegeben. Bußgelder, die aufgrund der Nichteinhaltung dieses Verbots verhängt werden, werden vollständig an den Kunden weitergegeben.

 

 

 

 

 

 

 

  1. HAUS AM SEE Einrichtungen

8.1 Der Kunde garantiert, dass die Eigenschaften der von HAUS AM SEE zur Verfügung gestellten Einrichtungen bei HAUS AM SEE verbleiben (sofern nicht schriftlich anders vereinbart) und dass Dritte Rechte an den Einrichtungen geltend machen oder Maßnahmen ergreifen möchten (z. B. Beschlagnahme) ), unverzüglich das Eigentumsrecht von HAUS AM SEE und HAUS AM SEE entsprechend zu benachrichtigen.

8.2 Wartungen, Änderungen oder Umzüge in Bezug auf die Einrichtungen von HAUS AM SEE werden nur von HAUS AM SEE oder von Dritten durchgeführt, die von HAUS AM SEE zu diesem Zweck beauftragt wurden.

8.3 HAUS AM SEE hat das Recht, vom Kunden den Abschluss einer Versicherung zur Deckung von Risiken zu verlangen. Auf die erste Anfrage von HAUS AM SEE ist der Kunde verpflichtet, Zugang zu den entsprechenden Richtlinien zu gewähren.

 

  1. Weitere Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Bedingungen, die für die Abhaltung einer Party an unserem Standort gelten, z. B. eine Hochzeit oder ein Meeting.

 

  1. Die Platzierung einer Option für ein bestimmtes Datum ist nur nach einer persönlichen Einführung vor Ort und auf der Grundlage eines maßgeschneiderten Angebots möglich, das auf Ihren Wünschen und Ideen basiert. Wenn wir eine Option gewähren, wird im Angebot ausdrücklich angegeben, dass eine Option platziert wurde.

Für Optionen werden keine mündlichen Zusagen gemacht.

  1. Eine Option ist maximal Vier Tagen gültig. Wenn in der Zwischenzeit der Option Termin von Vier Tagen, ein anderer Antrag für am selben Tag kommt werden Sie kontaktiert. Sie müssen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist angeben, ob Sie die Option in eine endgültige Reservierung umwandeln möchten. Eine Option wird maximal einmal erweitert. Ob die Verlängerung einer auslaufenden Option möglich ist, wird von HAUS AM SEE entschieden
  2. Die Änderung eines zuvor erstellten Zeitplans am Tag/Moment wird nur in Absprache mit dem diensthabenden Manager genehmigt. Die Endzeit einer Hochzeit sollte mindestens 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Die zusätzlichen Kosten außerhalb der Vermittlungszeit von 12 Stunden belaufen sich auf 750 Euro pro Stunde.
  3. Konfetti ist bei uns erlaubt. Für die Reinigung des Konfettis berechnen wir jedoch Reinigungskosten. Die Kosten betragen jeweils 250 € pro Raum.
  4. Wir bitten Ihnen de Dekorationen in einem unserer Räume selbst zu versorgen. Bitte entfernen Sie die Dekorationen am nächsten Tag bis 10.00 Uhr. Andernfalls sind wir gezwungen, die Kosten für Aufräumen / Reinigen zu berechnen. Diese Kosten betragen 250 €.
  5. Eine Rauchmaschine ist in unserem Gebäude nicht erlaubt.
  6. 14 Tage im Voraus müssen wir die Menüauswahl und die endgültige Anzahl der Gäste erhalten.

Bis zu 14 Tage im Voraus können Sie die Anzahl mit einer Änderung von bis zu 10% der Anzahl der Gäste, auf denen das Angebot basiert, nach unten anpassen.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist es im Zusammenhang mit unserem Kauf nicht mehr möglich, Änderungen an der Anzahl der Gäste vorzunehmen. Die Anzahl der Gäste, die uns 14 Tage im Voraus bekannt ist, wird von uns in Rechnung gestellt. Mit Ausnahme von exklusiven Hochzeiten.

  1. Wenn Sie Hotelzimmer gemietet haben, möchten wir die ausgefüllte Zimmerliste 14 Tage im Voraus erhalten, damit wir ein reibungsloses und korrektes Check-in für Ihre Gäste arrangieren können.
  2. Wir bitten Sie und Ihre Gäste, unser Interieur, unsere Möbel, unser Geschirr und unsere Glaswaren mit Respekt zu behandeln. Wenn ein Schaden verursacht wird, sind wir gezwungen, die Kosten auf Ihrer endgültigen Rechnung zu berechnen. Der Wert wird für jeden Anspruch mit einem Mindestbetrag von 250 € pro Anspruch geprüft.
  3. Für alle unsere Dienstleistungen gelten unsere einheitlichen Bedingungen für die Gastronomie. Auf Wunsch können wir Ihnen eine Kopie davon zusenden.
  4. Normalerweise stehen die Räume zum Bauen und Dekorieren am Tag selbst ab 11:00 Uhr zur Verfügung. In Absprache ist es möglich, den Tag im Voraus zu dekorieren.
  5. Sie können auf dem Gelände des HAUS AM SEE parken. HAUS AM SEE haftet nicht für Schäden und / oder Diebstahl.
  6. Es ist nicht gestattet, die Hotelzimmer mit mehr als der Anzahl der für dieses Zimmer reservierten Personen zu nutzen.
  7. Wenn das Eigentum von HAUS AM SEE beschädigt wird, werden wir dies zunächst vom Veranstalter / dem Unterzeichneten des Angebots zurückfordern.
  8. Das Discjockey-Setup kann nach der Party nicht auslaufen. Die Demontage kann nur am nächsten Tag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr oder in Absprache erfolgen.
  9. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

 

  1. Datenschutz

HAUS AM SEE erbringt die Dienstleistungen und verarbeitet die Kundendaten gemäß dem Datenschutzgesetz.

 

  1. Vertraulichkeit und Offenlegungsverbot

11.1 Der Kunde wird das Bestehen, die Art und den Inhalt der Vereinbarung, eines Angebots, das von HAUS AM SEE abgegeben wurde oder wird, und / oder jeglicher Rechtsakte, die von / im Auftrag von Haus am See durchgeführt wurden oder werden, vertraulich behandeln Overste Hof sowie andere Unternehmensinformationen und nichts in dieser Hinsicht ohne schriftliche Genehmigung von HAUS AM SEE offenzulegen.

11.2 Bei Verstößen gegen die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels verfällt dem Kunden eine Geldstrafe von 10.000,00 Euro pro Veranstaltung, die sofort fällig und zahlbar ist. HAUS AM SEE behält sich das Recht vor, vom Kunden eine vollständige Entschädigung zu verlangen.

 

  1. Haftung und Entschädigung

12.1 HAUS AM SEE kann niemals gehaftet werden für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, Unterbrechungsschäden, Verzögerungsschäden, Auftragsverluste, entgangenen Gewinn und Bearbeitungskosten des Kunden, seiner Gäste oder Dritter oder sich aus der Vereinbarung oder den Dienstleistungen ergeben, es sei denn, dieser Schaden wurde durch nachweisbare Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von HAUS AM SEE verursacht

12.2 Unbeschadet dessen, was an anderer Stelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, ist die Haftung von HAUS AM SEE gegenüber dem Kunden aus irgendeinem Grund pro Ereignis (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein Ereignis gilt) auf die des Kunden beschränkt an HAUS AM SEE Gebühr für die vereinbarten Leistungen (einschließlich Mehrwertsteuer). `Diese Entschädigung muss in dem Maße stehen, in dem HAUS AM SEE gescheitert wäre. Geringe Abweichungen im Leistungsspektrum haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

12.3 Der Kunde, seine Gäste und / oder Dritte, die der Kunde im Namen des Kunden beauftragt, haften gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die für HAUS AM SEE oder Dritte als direkte oder indirekte Folge von entstehen ein zurechenbarer Mangel und / oder eine rechtswidrige Handlung, einschließlich eines Verstoßes gegen die Hausordnung, die vom Kunden, seinen Gästen und / oder im Auftrag des Kunden beauftragten Dritten begangen wurde, sowie für alle Schäden, die durch ein Tier und / oder eine Substanz verursacht wurden und / oder Objekte, deren Objekte sie sind, werden überwacht.

12.4 HAUS AM SEE haftet nicht für Schäden oder Verlust von Waren, die von einem Gast des Kunden und / oder einem von oder im Auftrag des Kunden beauftragten Dritten an den Ort gebracht wurden.

Der Kunde stellt HAUS AM SEE von Ansprüchen von Gästen und / oder Dritten frei, die von oder im Auftrag des Kunden in dieser Angelegenheit beauftragt wurden.

 

 

 

  1. Kündigungs- und Auflösungsfrist

13.1 Die Vereinbarung zwischen HAUS AM SEE und dem Kunden wird zu dem in der Vereinbarung angegebenen Datum und / oder den in der Vereinbarung angegebenen Orten geschlossen.

13.2. HAUS AM SEE ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde (a) von HAUS AM SEE nicht als kreditwürdig eingestuft wird und / oder (b) wenn der Kunde eine oder mehrere der Verpflichtungen aus nicht erfüllt die Vereinbarung oder nicht vollständig einhalten.

13.3. Die Parteien sind ferner berechtigt, den Vertrag ohne weitere Mahnung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn (a) die andere Partei für insolvent erklärt wird: (b) die Insolvenz der anderen Partei angemeldet wurde für: (c) die andere Partei wurde ein Moratorium gewährt. Die Zahlung läuft: (d) für die andere Partei wurde ein Moratorium beantragt; € die Gesellschaft der anderen Partei wird liquidiert; (f) die andere Partei stellt ihre Geschäftstätigkeit ein; (g) wenn ein wesentlicher Teil des Vermögens der anderen Partei beschlagnahmt wird: oder (h) wenn die andere Partei etwas unternimmt oder nicht tut, das den guten Namen und / oder die berechtigten Interessen der ersten Partei ernsthaft schädigt, so dass dies nicht möglich ist Es ist vernünftigerweise zu erwarten, dass die Vereinbarung fortgesetzt wird.

13.4. Darüber hinaus ist HAUS AM SEE berechtigt, die Vereinbarung nach Rücksprache mit der zuständigen örtlichen Behörde aufgrund der begründeten Befürchtung einer Störung der öffentlichen Ordnung unverzüglich aufzulösen. Wenn HAUS AM SEE von dieser Befugnis Gebrauch macht, ist HAUS AM SEE nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet

13.5 Wenn ein oder mehrere Fälle gemäß den Absätzen 2, 3 und 4 dieses Artikels auftreten, sind alle Ansprüche, die HAUS AM SEE und der Kunde haben, sofort und bedingungslos fällig und zahlbar.

 

  1. Höhere Gewalt

Die Parteien sind nicht verpflichtet, eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert werden. Höhere Gewalt umfasst auch Naturkatastrophen, Kriege, einen nicht zurechenbaren Mangel an Dritten oder Lieferanten, die von HAUS AM SEE beauftragt wurden, die vorübergehende Nichtverfügbarkeit oder unzureichende Verfügbarkeit von Einrichtungen und / oder Diensten, Hardware, Software und / oder Internet oder anderer Telekommunikation Verbindungen zum Nutzen und zum Kunden, bei denen die Ursache außerhalb der Kontrolle von HAUS AM SEE liegt, sowie jede andere Situation, über die HAUS AM SEE keine (entscheidende) Kontrolle ausüben kann. Im Falle einer Situation höherer Gewalt sind die Parteien nicht verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die von der anderen Partei aufgrund der Situation höherer Gewalt verursacht wurden.

 

  1. Geistiges Eigentum

15.1 Die Rechte an geistigem Eigentum an allen Dienstleistungen, die HAUS AM SEE im Rahmen der Vereinbarung erbringt oder zur Verfügung stellt, verbleiben bei HAUS AM SEE oder seinen Lizenzgebern. HAUS AM SEE gewährt dem Kunden, soweit dies für die Nutzung der Dienste durch den Kunden erforderlich ist, ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum an den Diensten.

15.2 Die geistigen Eigentumsrechte an Materialien, Einrichtungen und Daten, die der Kunde HAUS AM SEE im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung stellt, verbleiben beim Kunden oder seinen Lizenzdaten.

Soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen durch HAUS AM SEE erforderlich ist, gewährt der Kunde HAUS AM SEE ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum.

15.3 Der Kunde stellt HAUS AM SEE von allen Ansprüchen Dritter und daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei, die sich auf die Nutzung der vom Kunden an HAUS AM SEE zur Verfügung gestellten Materialien und Informationen durch HAUS AM SEE und die darauf beruhenden Rechte an geistigem Eigentum beziehen.

 

  1. Exklusivität

16.1 Der Hauptkontakt zu den Beziehungen von HAUS AM SEE erfolgt ausschließlich über HAUS AM SEE. Der Kunde ist nur berechtigt, sich direkt an die Beziehungen von HAUS AM SEE zu wenden oder diese Beziehungen und / oder Dritte direkt oder indirekt darüber zu informieren, dass die Beziehung (indirekt) auch der Kunde des Kunden ist, wenn eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung eingeholt wurde dafür wurde HAUS AM SEE erworben

16.2. HAUS AM SEE ist berechtigt, seine Dienstleistungen mehreren Kunden aus einer Branche anzubieten. Wenn der Kunde von HAUS AM SEE eine Branchenexklusivität verlangt, verlangt HAUS AM SEE vom Kunden eine angemessene Entschädigung dafür.

 

  1. Übertragung von Verpflichtungen

17.1 Der Kunde kann (einen Teil der) Verpflichtungen aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HAUS AM SEE auf einen Dritten übertragen. Bedingungen können dieser Erlaubnis beigefügt werden.

17.2 In der Beziehung zu Dritten, die vom Kunden oder von HAUS AM SEE auf Wunsch des Kunden und nach Genehmigung von HAUS AM SEE angeheuert werden, gelten die Widerrufsbedingungen dieser Dritten.

17.3 HAUS AM SEE kann seine Rechte und Pflichten aus den Verträgen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen. HAUS AM SEE wird den Kunden schriftlich über eine solche Übertragung informieren.

 

 

  1. Verschiedenes

18.1 Der Inhalt der Vereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen gemeinsam das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien und ersetzen alle zuvor mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

18.2 HAUS AM SEE kann nach eigenem Ermessen Dritte mit der Vertragserfüllung beauftragen.

18.3. Die Ungültigkeit eines oder mehrerer Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des anderen Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte sich herausstellen, dass ein oder mehrere Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind, sind die Parteien mit den ungültigen Teilen am nächsten.

 

  1. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

19.1 Für jede Vereinbarung, an der HAUS AM SEE beteiligt ist, für jedes Angebot von HAUS AM SEE und / oder für alle Rechtsakte, die von / im Auftrag von HAUS AM SEE durchgeführt werden, gilt ausschließlich niederländisches Recht.

19.2. Streitigkeiten zwischen den Parteien, einschließlich solcher, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden, werden durch angemessene Konsultation so weit wie möglich beigelegt.

19.3. Alle Streitigkeiten, an denen HAUS AM SEE direkt oder indirekt beteiligt ist, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in entschieden.